Parifizierungspläne für Nutzwertgutachten



Grundstücksteilungen sind oft aus baurechtlichen Gründen nicht möglich, daher ist eine Parifizierung ein möglicher Ausweg. Es werden die gewünschten Teilflächen mittels Vermessung bestimmt und über den Vermessunsplan (Parifizierungsplan) wird dann ein Nutzwertgutachten erstellt.